Ablauf
Nach Ihrer Kontaktaufnahme bemühe ich mich, Ihnen möglichst zeitnahe einen Termin für ein Erstgespräch anzubieten. In diesem mache ich mir mit Ihnen gemeinsam ein Bild davon, welche individuellen Veränderungswünsche Sie mitbringen und mit welchen therapeutischen Verfahren mir diese in welchem Zeitrahmen realisierbar scheinen. Das Erstgespräch dient darüberhinaus dem gegenseitigen persönlichen Kennenlernen. Je nach den Bedingungen Ihrer Krankenversicherung kann es notwendig sein, nach fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Psychotherapie an Ihre Versicherung zu senden.
Kosten
Grundlage der Abrechnung für Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten bzw. die Gebührenordnung für Ärzte.
Bitte erkundigen Sie sich wenn möglich schon vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind.
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Meine Praxis wird als reine Privatpraxis geführt. Für Gesetzlich Versicherte ist eine Abrechnung über die jeweilige Krankenkasse in meiner Praxis nur in Ausnahmefällen möglich. Bitte klären Sie vorab die hierzu im Einzelfall notwendigen Schritte mit Ihrer Krankenkasse.
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Privatversicherte Patientinnen und Patienten
Wie Sie es als privat versicherte Patientin / als privat versicherter Patient kennen, erhalten Sie am Monatsende eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können. In der Regel übernehmen die privaten Kassen bzw. die Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte informieren Sie sich daher am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle über Ihre konkreten vertraglichen Bedingungen bezüglich einer ambulanten Psychotherapie.
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Selbstzahlende Patienten
Wenn Sie sich entscheiden, die Kosten der Therapie selbst zu tragen, müssen Sie keinerlei weitere Formalitäten erfüllen, um mit der Therapie beginnen zu können. Die Sitzungen für Selbstzahlende werden nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.
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Kostenerstattung
Wenn Sie bereits bei mehreren kassenzugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vergeblich versucht haben, einen Therapieplatz zu bekommen, es aber zum jetzigen Zeitpunkt wichtig für Sie ist, eine Psychotherapie zu beginnen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenerstattung für eine außervertragliche Psychotherapie (§ 13 Abs. 3 SGB V) bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. In diesem Fall können auch private Praxen wie meine den gesetzlich versicherten Patienten eine Psychotherapie anbieten, ohne dass Kosten durch den/die Versicherte(n) eigenständig zu tragen sind. Um eine Kostenübernahme im Kostenerstattungs-verfahren zu beantragen, müssen Sie vor einem möglichen Beginn der Behandlung einige Formulare bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Nach Bewilligung dieses Antrages durch Ihre Kasse können Sie eine Therapie in meiner Praxis beginnen. Über die Möglichkeiten der Kostenerstattung in ihrem individuellen Fall und über die genaue Vorgehensweise berate ich Sie gerne im Rahmen eines Vorgespräch.