4.
Supervision
Supervision ist ein regelgeleitetes Verfahren der Reflexion laufender Arbeitsprozesse und dient dem Entwurf von Handlungsalternativen in sozialen Berufen. Sie wird von sozialberuflich tätigen Basisprofessionellen zur Reflexion ihrer Arbeit in Anspruch genommen, in ihrer Eigenschaft als Teilnehmerinnen2 an einer Supervision werden sie als Supervisandinnen bezeichnet. Die Supervisorin leitet die Supervision. Sie ist eine Fachfrau für Soziale Arbeit und Supervision, die nicht in die Arbeitsprobleme der Supervisandinnen involviert ist. Das Ziel der Supervision ist der Schutz und die Förderung der Klientel3 Sozialer Arbeit und zugleich der Erhalt und die Entwicklung der beruflichen Wirkungsmöglichkeiten der Supervisandinnen. Beides dient auch der Professionalisierung Sozialer Arbeit. Supervision ist ein integriertes Arbeitsmittel professioneller Sozialer Arbeit. Sie fördert das Selbst- und Fremdverstehen des beruflichen Handelns in den komplexen Aktionsfeldern und regt die personale Entwicklung der Professionellen an. (vgl. Belardi 2001, S. 1863; Gaertner 1996, S. 600; Pühl 2000, S. 3; Retaiski 1997, S. 938) In der sozialen Arbeit wird Supervision als „Sekundärmethode“ verstanden, also als eine Methode, die nicht dem direkten Umgang mit der Klientel dient, sondern als „Beratung der Berater“ indirekt auf die Zusammenarbeit mit der Klientel einwirkt (vgl. Krauß 1996, S. 396).
„Auch was er bereits mit eigenen Augen gesehen hatte, kam ihm, wenn er einen anderen darüber reden hörte, ganz neu vor, so als sehe er es aus einem neuen Blickwinkel, als befände er sich auf dem Gipfel eines jener Berge, die auf den Ikonen gemalt sind, und sähe die Steine so, wie sie die Apostel auf dem Gipfel sahen, und nicht wie die Gläubigen unten.“ (Eco 2001, S. 22)